Rüruprente - Grundsätzliches

Das Modell der Rüruprente bzw. Basisrente ist vor allem für Selbständige und Freiberufler gedacht. Auch für besserverdienende Angesellte ist diese Form der Altersvorsorge besonderes interessant sowie für Arbeitnehmer, die Arbeitslosigkeit fürchten, da die Rüruprente nicht durch "Hartz IV" gefährdet ist, d.h. das angesparte Kapital gilt nicht als " verwertbares" Vermögen.

Die Rüruprente kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr und spätestens ab dem 01. Januar nach dem 85. Geburtstag ausgezahlt werden und zwar ausschließlich als monatliche Rentenzahlung. Die Rente wird lebenslang an den Versicherten ausgezahlt, eine vorzeitige Nutzung durch Beleihung, Veräußerung oder Vererbung ist grundsätzlich nicht möglich.

Hinterbliebenenversorgung, die im Todesfall nur den Ehepartner des Versicherten absichert, sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann gegen Aufpreis mit eingeschlossen werden.

Eine Basisrente kann als konventionelle Rentenversicherung, als fondsgebundene Lebensversicherung oder als Lebensversicherung nach dem britischen Modell abgeschlossen werden.

Im Jahr 2006 können 62 Prozent der Beiträge aus maximal 20.000 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dieser Satz steigt jährlich um 2 % an, so dass im Jahr 2025 bereits 100 % der Rentenbeiträge, maximal 20.000 Euro, steuerlich abgesetzt werden können. Bei Verheirateten beträgt die steuerlich absetzbare Summe entsprechend das Doppelte.

Gleichzeitig werden im Jahr 2006 52 % der laufenden Rentenzahlungen steuerpflichtig. Der Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2020 jeweils um 2 %, in den Jahren 2021 bis 2040 jeweils um 1 %, so dass ab dem Jahr 2040 die volle Versteuerung der Rente erfolgt. Dabei gilt der bei Renteneintritt geltende Prozentsatz jeweils für die gesamte Rentenzeit.

Es gilt im Einzelfall genau zu prüfen, ob der Steuervorteil während der Ansparphase nicht durch die hohe Besteuerung während der Rente kompensiert wird.

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