Die Rürup RenteRentenzahlungen, die sich lohnen | |
Die Rürup Rente: Rentenzahlungen, die sich lohnen.
Die Rürup Rente, die nach Bernd Rürup benannt ist, ist eine Variante der privaten Altersvorsorge,
die ähnlich wie die Riesterrente staatlich gefördert wird.
Dabei richtet sich die Rüruprente in erster Linie an Selbstständige und Freiberufler,
die auf diese Weise eine Basisabsicherung für das Alter realisieren können.
Allerdings ist die Rüruprente auch für Besserverdienende sehr interessant,
da sie die Möglichkeit bietet, nicht nur ein finanzielles Polster für das Alter aufzubauen,
sondern zeitgleich auch die Steuerlast während der Erwerbstätigkeit deutlich zu senken.
Die Beiträge für die Rüruprente können bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 Euro bei
Alleinstehenden und 40.000 Euro bei verheirateten, steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepartnern abgesetzt werden.
Im Jahre 2009 werden die Beiträge dabei zu 68 Prozent berücksichtigt,
wobei dieser Prozentsatz jährlich um 2 Prozent angehoben wird. Ein wichtiger Vorteil der Rürup-Rente liegt darin,
dass die steuerliche Vergünstigung unabhängig von der Höhe der Beiträge erfolgt,
es also nicht wie bei der Riesterrente notwendig ist, einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens zu investieren,
um die volle Förderung zu erhalten. Zudem kann die Beitragszahlung in aller Regel flexibel gestaltet werden,
so dass je nach finanzieller Situation mal mehr und mal weniger Geld in die Basisrente fließen kann.
Hinzu kommt, dass das Guthaben während der Ansparphase nicht von Dritten verwertet werden kann.
Das bedeutet, die Altersabsicherung bleibt auch dann bestehen, wenn der Sparer zahlungsunfähig wird
und auch im Fall von Hartz-IV wird das Guthaben nicht als Vermögen angerechnet. Die Auszahlung erfolgt analog zur gesetzlichen
Rentenversicherung.
Somit kann die Rürup-Rente
nur als monatliche Rente und frühestens ab dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden,
im Gegenzug ist eine lebenslange Rente allerdings garantiert. Möglich ist zudem, die Rürup-Rente mit weiteren Zusatzbausteinen zu kombinieren.
Einerseits kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung in die Rürup-Rente integriert werden
und andererseits kann ein Hinterbliebenenschutz für den verheirateten Ehepartner oder die unterhaltsberechtigten
Kinder vereinbart werden. Auch die Beiträge für diese Zusatzbausteine sind steuerlich begünstigt,
dürfen allerdings nicht mehr ausmachen als 49% des Gesamtbeitrages.
Der Hinterbliebenenschutz entspricht damit der Witwen- oder Waisenrente der gesetzlichen Versicherung,
eine Vererbung an Partner, mit denen keine eheliche Gemeinschaft besteht, ist ausgeschlossen.
Dies führt jedoch wiederum dazu, dass das nicht vererbbare Guthaben eines Sparers,
der das Rentenalter nicht erlebt, im Versichertenkollektiv verbleibt und in Form von
Überschussbeteiligungen an die anderen Sparer verteilt wird.
Damit sind bei der Rürup-Rente meist höhere Renditen möglich als bei beispielsweise Lebens- oder privaten Rentenversicherungen.
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