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Private Krankenversicherung
Der Gesetzgeber hat sich im September 2010 dazu entschlossen, den gesetzlich Kranken-versicherten weitere Bürden aufzulasten
und die Versicherten in der privaten Krankenver-sicherung ab 2011 weiter zu entlasten.
Weiterhin sollte den Versicherten der Einstieg in die private Krankenversicherung wesentlich erleichtert werden.
So wurde als wichtigste Neuerung in der privaten Krankenkasse, die Beitragsbemessungsgrenze, gesenkt,
sodass mehr Arbeitnehmer in die private Krankenkasse wechseln können.
Dies bedeutet, dass die Ver- sicherungspflichtgrenze auf ein jährliches Bruttoeinkommen von 49.500,- Euro gesenkt wurde.
Wer bislang ständig nur minimal unter der bisherigen Grenze gelegen hatte,
kann mit dieser Neuerung in der privaten Krankenversicherung 2011 problemlos in die private Kranken- versicherung wechseln.
Gut verdienende und vor allem gesunde Arbeitnehmer bzw. Angestellte haben somit in der privaten Krankenversicherung den Vorteil,
dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen berechnet werden.
Hier sind für die Be- rechnung nur Alter, Geschlecht und die Berufsgruppe wichtig,
wogegen in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge parallel zum Einkommen steigen.
Wer nun den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung vollziehen kann,
bekommt zu niedrigeren Beiträgen bessere Leistungen geboten, was ein bedeutender Vorteil ist.
Die größte Neuerung in der privaten Krankenversicherung 2011 jedoch ist die Verkürzung der Wartezeit.
Bis zum 31.Dezember 2010 konnten nur die Personen aus der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln,
wenn sie in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Arbeitsentgeltgrenze von jährlich 49.950,- Euro brutto verdienten.
Diese Wartefrist ist nun endgültig entfallen.
Diese Grenze wird nun seit dem 01. Januar 2011 auf nur noch 49.500,- Euro herabgesenkt und diese Grenze muss nur noch einmal erreicht werden. Die
Beitragsbemessungsgrenze
wurde auf nur noch 44.550,- Euro herabgesetzt, was gleichzeitig bedeutet,
dass der Verdienst oberhalb dieser Grenze für die Bemessung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht mehr relevant ist.
Allerdings sollten nun alle Versicherten, die nun in die private Krankenversicherung wechseln können,
nicht allzu euphorisch werden, denn zum 01. Juli 2011 steigen auch die Beiträge in der PKV.
Allerdings sollte man sich einen Wechsel vorher gut überlegen,
denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist weitaus schwieriger.
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