Auslandskrankenversicherung


Egal ob man privat oder beruflich bedingt ins Ausland reist, man soll sich unbedingt wegen einer Krankenversicherung für Auslandsreisen informieren, denn nicht alle Versicherungen bieten auch im Ausland einen ausreichenden Versicherungsschutz. Die gesetzlichen Krankenversicherungen leisten in der Regeln nur bei Reisen ins Europäische Ausland bzw. in Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben. Auch die Dauer des Auslandsaufenthaltes ausschlaggebend, denn gesetzliche Krankenversicherungen leisten meist nur bei Auslandsaufenthalten von maximal 3 Monaten. Sollte man feststellen, dass die Krankenversicherung nicht oder nur schlecht während der geplanten Auslandsreise leistet, empfiehlt sich dringend der Abschluß einer privaten Auslandskrankenversicherung. Denn ohne Auslandskrankenversicherung gilt man vor Ort als Privatpatient, d. h. man muss die Kosten selbst tragen und hat dabei keine Chance, diese nachträglich durch Ihre Krankenversicherung zurückerstattet zu bekommen.

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