Weitere Vorsorgemöglichkeiten

Riester Rente
Die Riester Rente, benannt nach dem Arbeitsminister a. D. Walter Riester, ist seit Anfang 2002 auf dem Markt. Dieses Vorsorgeprodukt wird durch Zulagen, den sogenannten Grund- und Kinderzulagen, sowie durch Steuervorteile vom Staat bezuschusst. Gefördert werden alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Selbständige, Landwirte, Eltern während der Kindererziehungszeit, Wehr- und Zivildienstleistende, sowie Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Diensts.
Die Riester Rente - Leibrente kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr und zwar grundsätzlich als monatliche Renten ausgezahlt werden. Lediglich ein Teil des angesparten Kapitals kann auf Wunsch des Versicherten zu Beginn der Auszahlungsphase kapitalisiert werden.

Lebensversicherung
Die Lebensversicherung gehört zur Sparte der Personenversicherungen. Man kann Lebenversicherungen in folgende Gruppen einteilen:
  • Kapitalbildende Lebensversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Fondsgebundene Lebensversicherung
Die Beiträge einer Lebensversicherung bestehen aus:
  • Risikoanteil - dient zur Absicherung bei vorzeitigen Todesfällen.
  • Kostenanteil - setzt sich aus Verwaltungskosten, die innerhalb eines Versicherungsunternehmens bestehen, und Abschlusskosten zusammen.
  • Sparanteil - Wenn eine Versicherungsleistung bei Erlebensfall vereinbart wurde, kommt zu Risiko- und Kostenanteil noch der Sparanteil hinzu. Dieser Beitragsbestandteil wird mit einer garantierten Verzinsung in Wertpapiere oder gleichgestellte sichere Anlagen investiert.
Lebensversicherungen können nur von bestimmten Versicherern angeboten werden, da es Unternehmen gemäß der Spartentrennung untersagt ist, unterschiedliche Sparten wie z. B. Krankenversicherungen und Lebensversicherungen gleichzeitig anzubieten. Generell sollten die Lebensversicherungsanbieter genau verglichen werden, da die jährliche Rendite je nach Versicherer stark differieren kann, was widerrum enorme Unterschiede im Auszahlungsbetrag nach sich zieht.
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